Potenzial berechnen
Energieträger auswählen und den Jahresverbrauch im Rechner angeben.
Verbrauch einstellen. Mögliches Erstattungspotenzial sehen. Unterlagen übermitteln und Anspruch prüfen lassen.
Energieträger auswählen und Jahresverbrauch einstellen.
Der Rechner liefert die erste Größenordnung. Danach werden Berechtigung, Verbrauchsdaten und Unterlagen geprüft.
Energieträger auswählen und den Jahresverbrauch im Rechner angeben.
Branche, Verbrauch, Verwendung und vollständige Unterlagen werden fachlich geprüft.
Die Antragstellung erfolgt über das Zoll-Portal. Ein eigener ELSTER-Zugang ist nicht erforderlich.
Nach Bewilligung wird die Entlastung auf das Geschäftskonto des Unternehmens ausgezahlt.
Je nach Unternehmen und Nutzung können verschiedene Energiearten für eine Entlastung relevant sein.
Der Rechner zeigt nur eine erste Größenordnung. Für eine belastbare Prüfung braucht es die tatsächlichen Verbrauchs- und Unternehmensdaten.
Joel Dahlmann sammelt die notwendigen Daten, bereitet die Unterlagen vor und stimmt den Vorgang mit dem spezialisierten Partner ab.
Seit 2017 begleite ich Privat- und Geschäftskunden im Bereich Strom und Gas. Aus dieser Erfahrung weiß ich, dass Energie weit mehr ist als nur ein Preisvergleich.
Sie beeinflusst die Wettbewerbsfähigkeit, die Planbarkeit und die Zukunft eines Unternehmens. Deshalb unterstütze ich Unternehmen heute dabei, ihre Energiebeschaffung strategisch auszurichten: unabhängig, transparent und langfristig.
Mein Anspruch ist es, nicht nur Energieverträge zu vermitteln, sondern Unternehmen dauerhaft als verlässlicher Ansprechpartner zu begleiten.
Nein. Es ist eine erste Orientierung. Ein tatsächlicher Anspruch wird erst anhand der Branche, der Verwendung und der vollständigen Unterlagen geprüft.
Im Mittelpunkt stehen berechtigte Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie weitere gesetzlich begünstigte Betriebe. Die genaue Einordnung wird individuell geprüft.
Der Rechner berücksichtigt Strom, Erdgas, Heizöl und Flüssiggas. Nicht jede Energieart ist für jedes Unternehmen automatisch erstattungsfähig.
Benötigt werden insbesondere Energieabrechnungen, Verbrauchsmengen, Abrechnungszeiträume und Angaben zum Unternehmen sowie zur betrieblichen Verwendung.
Nein. Dafür gibt es die separate Seite „Strom & Gas“. Den Wechsel finden Sie oben in der Navigation.
Rechner nutzen und anschließend die notwendigen Unterlagen übermitteln.