B2B · Produzierendes Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, bestimmte Anlagenbetreiber

Strom- & Energiesteuer zurückholen. Potenzial sofort berechnen.

Verbrauch einstellen. Mögliches Erstattungspotenzial sehen. Unterlagen übermitteln und Anspruch prüfen lassen.

Strom, Erdgas, Heizöl und Flüssiggas prüfen
Mögliche Entlastung direkt als Eurobetrag sehen
Vorbereitung und Einreichung mit spezialisiertem Partner
Beispiel bei 1.000.000 kWh Stromverbrauch
20.000 € mögliches Erstattungspotenzial
Beispiel auf Basis der im Rechner dargestellten Größenordnung. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Unternehmen, der Nutzung und den vollständigen Unterlagen ab.

Erstattungspotenzial berechnen

Energieträger auswählen und Jahresverbrauch einstellen.

sofort sichtbar
Platzhalter des Rechners für Strom- und Energiesteuer
Regler bewegen
In der finalen Seite wird hier der bereitgestellte Originalrechner eingebettet. Das angezeigte Ergebnis ist eine erste Orientierung und noch keine verbindliche Zusage.
Der Anspruch gilt nicht pauschal für jedes Unternehmen. Branche, Verwendungszweck und konkrete Verbrauchsdaten werden vor der Einreichung geprüft.

Was zurückgeholte Energieabgaben im Unternehmen ermöglichen können

1Investitionen in Maschinen und technische Infrastruktur
2Gesundheitsleistungen und Angebote für Mitarbeiter
3Mehr Liquidität für laufende Kosten und Wachstum
4Nachhaltige oder soziale Vorhaben unterstützen
Klarer Ablauf

Potenzial sehen. Anspruch prüfen. Unterlagen einreichen.

Der Rechner liefert die erste Größenordnung. Danach werden Berechtigung, Verbrauchsdaten und Unterlagen geprüft.

1

Potenzial berechnen

Energieträger auswählen und den Jahresverbrauch im Rechner angeben.

2

Anspruch prüfen

Branche, Verbrauch, Verwendung und vollständige Unterlagen werden fachlich geprüft.

3

Antrag digital stellen

Die Antragstellung erfolgt über das Zoll-Portal. Ein eigener ELSTER-Zugang ist nicht erforderlich.

4

Erstattung erhalten

Nach Bewilligung wird die Entlastung auf das Geschäftskonto des Unternehmens ausgezahlt.

Was geprüft wird

Mehr als nur Strom.

Je nach Unternehmen und Nutzung können verschiedene Energiearten für eine Entlastung relevant sein.

Strom Verbrauch und mögliche Stromsteuerentlastung prüfen.
Erdgas Mögliche Entlastung auf betrieblich eingesetztes Erdgas prüfen.
Heizöl Verbrauchsdaten und mögliche Energiesteuerentlastung erfassen.
Flüssiggas Auch Flüssiggas kann je nach Nutzung Teil der Prüfung sein.

Diese Unterlagen werden für die genaue Prüfung benötigt.

Der Rechner zeigt nur eine erste Größenordnung. Für eine belastbare Prüfung braucht es die tatsächlichen Verbrauchs- und Unternehmensdaten.

Aktuelle Energieabrechnungen Verbrauchsmengen und Abrechnungszeiträume Unternehmens- und Branchendaten Angaben zur betrieblichen Verwendung

Anspruch prüfen lassen

Grunddaten eintragen und Unterlagen hochladen.

unverbindlich
PDF oder Fotos auswählen
Mehrere Dateien können in der finalen Version ermöglicht werden.
Vorschau: Das Formular ist noch nicht mit einem Versanddienst verbunden.

Der Rechner ersetzt keine individuelle Prüfung. Fachliche und rechtliche Voraussetzungen werden vor einer Einreichung gesondert kontrolliert. Die verbindliche Datenschutzeinwilligung wird im final eingebetteten Rechner beziehungsweise Formular integriert.

Digitaler Full-Service Von der Datenerfassung bis zur Antragstellung beim Hauptzollamt.

Ein Ansprechpartner für Prüfung und Vorbereitung.

Joel Dahlmann sammelt die notwendigen Daten, bereitet die Unterlagen vor und stimmt den Vorgang mit dem spezialisierten Partner ab.

Klare Vorprüfung Unterlagen strukturiert erfassen Spezialisierter Partner Wiederkehrender Prozess möglich
Joel Dahlmann
Über Joel Dahlmann

Energie ist mehr als ein Preisvergleich

Seit 2017 begleite ich Privat- und Geschäftskunden im Bereich Strom und Gas. Aus dieser Erfahrung weiß ich, dass Energie weit mehr ist als nur ein Preisvergleich.

Sie beeinflusst die Wettbewerbsfähigkeit, die Planbarkeit und die Zukunft eines Unternehmens. Deshalb unterstütze ich Unternehmen heute dabei, ihre Energiebeschaffung strategisch auszurichten: unabhängig, transparent und langfristig.

Mein Anspruch ist es, nicht nur Energieverträge zu vermitteln, sondern Unternehmen dauerhaft als verlässlicher Ansprechpartner zu begleiten.

Kurz geklärt

Häufige Fragen

Ist das Ergebnis des Rechners verbindlich?

Nein. Es ist eine erste Orientierung. Ein tatsächlicher Anspruch wird erst anhand der Branche, der Verwendung und der vollständigen Unterlagen geprüft.

Für welche Unternehmen kommt eine Entlastung infrage?

Im Mittelpunkt stehen berechtigte Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie weitere gesetzlich begünstigte Betriebe. Die genaue Einordnung wird individuell geprüft.

Welche Energiearten können geprüft werden?

Der Rechner berücksichtigt Strom, Erdgas, Heizöl und Flüssiggas. Nicht jede Energieart ist für jedes Unternehmen automatisch erstattungsfähig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigt werden insbesondere Energieabrechnungen, Verbrauchsmengen, Abrechnungszeiträume und Angaben zum Unternehmen sowie zur betrieblichen Verwendung.

Geht es hier auch um günstigere Strom- und Gastarife?

Nein. Dafür gibt es die separate Seite „Strom & Gas“. Den Wechsel finden Sie oben in der Navigation.

Erstattungspotenzial berechnen. Anspruch prüfen lassen.

Rechner nutzen und anschließend die notwendigen Unterlagen übermitteln.

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